Stiftungen
Dem Erbe Sinn geben
Stiftungen unterliegen spezifischen steuerlichen Vorschriften, die nur von erfahrenen Steuerberatern umfassend betreut werden können. Sowohl gemeinnützige als auch Familienstiftungen erfordern ein detailliertes Wissen über das Gemeinnützigkeitsrecht und die steuerliche Behandlung von Stiftungseinkünften. Eine fehlerhafte Beratung kann schnell zu steuerlichen Fallstricken führen, wie dem Verlust der Gemeinnützigkeit oder unerwarteten Steuerbelastungen. Wir stehen Ihnen bei der Gründung, laufenden Verwaltung und steuerlichen Optimierung Ihrer Stiftung zur Seite und sorgen dafür, dass alle steuerlichen Vorgaben korrekt umgesetzt werden. Auf Wunsch übernehmen wir auch Funktionen in den Gremien Ihrer Stiftung.
Die Überlegung, eine eigene Stiftung zu gründen, kann aus unterschiedlichen Beweggründen und Anlässen entstehen:
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Sie möchten mit Ihrem Vermögen oder einem Teil Ihres Vermögens einen bestimmten Zweck persönlich verwirklichen, der ihnen besonders am Herzen liegt.
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Sie verfolgen karitative oder philanthropische Ziele und möchten diese aktiv unterstützen.
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Sie haben keine eigenen Nachkommen, und auch andere geeignete Erben sind nicht vorhanden.
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Ihre Erben werden gut abgesichert sein, und Sie möchten gleichzeitig mit einem Teil Ihres Vermögens etwas an die Gesellschaft zurückgeben.
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Es ist Ihnen ein besonderes Anliegen, dass Ihre Visionen auch nach Ihrem Ableben dauerhaft weiter gefördert werden, gegebenenfalls auch unter Ihrem Namen.
Planungsphase
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Rechtliche und steuerliche Beratung zu Lebzeiten
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Konzeption einer Stiftungssatzung
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Festlegen des Testamentsvollstreckers
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Bei Stiftung von Todes wegen muss dies auch zu Lebzeiten erfolgen
Gründungsphase
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Testamentsvollstrecker führt das Gründungsverfahren ggf. zusammen mit rechtlicher Begleitung bei Aufsichtsbehörde und Finanzamt durch
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Bei Stiftung von Todes wegen muss dies auch zu Lebzeiten erfolgen
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Juristische Begleitung des Verfahrens
Stiftungsbetrieb
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Der Betrieb der Stiftung und die Erhaltung des Stiftungszwecks sind langfristig gesichert
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Auf Wunsch übernehmen wir auch Funktionen in den Gremien Ihrer Stiftung
Stiftungsvermögen
Kapitalstiftung; Grundstock des Vermögens bleibt grundsätzlich unangetastet.
Stiftungszweck
in der Regel Förderung sozialer, wissenschaftlicher, kultureller oder sonstiger gemeinnütziger Anliegen. Zulässig aber auch: Familienstiftung.
Stiftungsorganisation
Vorstand, Kuratorium, Beirat o. Ä.