Testament
Besser planen, Streit vermeiden
Bei rund 75 % aller Todesfälle gibt es kein Testament, und nur zu oft streiten sich die Hinterbliebenen dann um das Erbe. Mit einem Testament beugen Sie Streit vor und stellen sicher, dass auch nach Ihrem Tod alles nach Ihren Wünschen verläuft.
Das Testament ist nicht – wie im Volksmund oft tituliert – „der letzte Wille“ des Erblassers. Es muss vielmehr auf die jeweilige Lebensphase abgestimmt und nicht erst im hohen Alter verfasst werden. Dabei ist zwischen unterschiedlichen Formen zu unterscheiden.
Geeignet als gemeinsames Testament mit gegenseitiger Erbeinsetzung! Mitunter in der letzten Lebensphase problematisch, da dies ohne Gestaltung oftmals zu Erbschaftssteuer führt.
Nachlass regeln nach eigenen Wünschen mit Einsatz der gewünschten Erben.
Sicherstellen, dass deutsches Recht Anwendung findet, egal wo Sie sich zum Todeszeitpunkt befinden.
Gezielte Ausnutzung von Vermächtnissen, um Erbengemeinschaften und Streit zu vermeiden und ggf. einzelne Vermögensteile bestimmten Personen zukommen zu lassen.
Vermeiden, dass der getrennte/geschiedene Ehepartner den Nachlass verwaltet, wenn Kinder zum Zeitpunkt des Todes noch minderjährig sind.
Handlungsfähigkeit des Unternehmens sichern und für den Notfall vorsorgen, ggf. mit Benennung des Nachfolgers.