Testamentsvollstreckung
Ganz in Ihrem Sinne
Testamentsvollstreckung ist ein ideales Instrument, um Streit unter den Erben zu vermeiden.
Der Testamentsvollstrecker ist dabei der Willensvertreter und gleichzeitig auch der Treuhänder des Erblassers. In dieser Doppelfunktion hat er die Aufgabe, das Erbe nach den Vorgaben des Erblassers unter den Erben zu verteilen. In einigen Fällen übernimmt er auch die Dauerverwaltung des Erbes, z. B. bei minderjährigen Erben oder bei komplexen Familien- und/oder Unternehmenskonstellationen.
Wir übernehmen die verantwortungsvolle Funktion der Testamentsvollstreckung gern für Sie!