Vermögensnachfolge
Klare Verhältnisse, sorgloser Ruhestand
„Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern macht ihn nur sichtbar.“ Der Wahrheitsgehalt dieses Sprichwortes zeigt sich insbesondere dann, wenn ein Erbe verteilt wird. Deswegen sollten Sie zu Lebzeiten Ihren Erbwunsch klar formulieren und die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, dass dieser Erbwunsch auch umgesetzt werden kann.
Ausgangspunkt dieser Überlegungen ist dabei immer die Fragestellung, wie viel Vermögen Sie für einen sorglosen Ruhestand benötigen bzw. zur Verfügung haben möchten? Vor der Vermögensübertragung auf die nächste Generation rechnen wir mit Ihnen deshalb unterschiedliche Szenarien für Ihr Alter durch:
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Ein langes Leben
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Plötzliche Krankheit
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Pflegebedürftigkeit
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Der Wunsch, sich an Ihrem Lieblingsort ein Traumhaus zu kaufen
Vermögensübertragungen zu Lebzeiten
Übertragungen zu Lebzeiten – oder bildlicher gesagt: „mit warmer Hand“ – sind sehr beliebt, weil Sie an der Freude des oder der Beschenkten teilhaben können. Gerade bei größeren Vermögen ist es auch aus Gründen der Steuerbelastung sinnvoll, zu Lebzeiten Übertragungen vorzunehmen. Aber Vorsicht! Diese Übertragungen sollten Teil eines Gesamtkonzepts sein und nicht ohne vorherige Beratung durch einen Spezialisten erfolgen.
Folgende Fragen sollten vorab geklärt sein:
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Löst die Schenkung Steuern aus?
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Ist das Vermögen vor Zugriff Fremder gesichert?
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Soll das Vermögen wirklich final und ohne Auflagen beim Beschenkten bleiben?
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Sind alle steuerlichen und rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten sinnvoll genutzt (z. B. Güterstandsgestaltungen, Nießbrauchsvorbehalt, steuerliche Immobilienbewertung)?